Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage


Ziel der Physiotherapie ist es, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu erhalten oder wiederherzustellen. Der Therapeut erstellt dementsprechend zuerst einen krankengymnastischen Befund aufgrund der untersuchten Bewegungseinschränkungen bzw. der angegebenen Schmerzsymptomatik des Patienten. Die Krankengymnastik behandelt demnach Störungen des Bewegungsapparates, Krankheitsbilder des zentralen und peripheren Nervensystems sowie funktionelle Erkrankungen der Organe und der Psyche. Strukturelle Veränderungen des Körpers sind irreversibel.

Angewendet werden vom Therapeuten sowohl manuelle Techniken (mit den Händen), aktive Dehn- und Kräftigungsübungen der Muskulatur, als auch Statikkorrekturen oder Wahrnehmungsschulungen. Ergänzt werden diese durch Einüben von physiologischen (körpergerechten und gesunden) Bewegungen im Alltag (z.B. Heben und Tragen, ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes).

Häufig wird die Krankengymnastik unterstützt durch zusätzliche Reizanwendungen (Wärme, Kälte, Elektrotherapie).